Einlagensicherung

Bei der Geldanlage ist seit der Finanzkrise das Thema Einlagensicherung wieder stärker in den Vordergrund gerückt. In Deutschland und europäischen Ländern ist darunter ein gesetzlich verankerter Schutz des Anlegers zu verstehen. So sind EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ein Einlagensicherungssystem zu betreiben. Sollte eine Bank insolvent bzw. schlicht und ergreifend zahlungsunfähig werden, so werden die Einlagen (Sichteinlagen und Sparguthaben wie Girokonten, Tagesgeldkonten, Termingelder, Sparbriefe, Sparbücher) abgesichert.

Wenn Sie sich bei uns ein Tagesgeldkonto aussuchen, dann erfahren Sie gleich auf den Banken-Detailseiten, welchem Einlagenverbund die betreffende Bank angehört und bis zu welcher Summe Ihre Einlagen auf dem Tagesgeldkonto abgesichert sind. Den Tagesgeld- und Zinsvergleich empfehlen wir Ihnen als Ausgangspunkt Ihrer Recherche.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die Regelungen zum Einlagenschutz in Deutschland werden durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (kurz: EAEG) getroffen. Darin wird u.a. eine Mindestsumme von 100.000 Euro seit dem 31.12.2010 festgelegt, bis zu dieser jeder private Bankkunde einen 100%igen Rückzahlungsanspruch (Entschädigungsanspruch) auf seine Sicht- und Termineinlagen erhält. Bis zu dieser Einlagensumme kann Ihnen also schon allein per Gesetz nichts passieren.

Die gesetzliche Einlagensicherung müssen die Banken also mindestens nachweisen. Dies geschieht durch eine Mitgliedschaft in einer Sicherungseinrichtung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) weist jeder Bank eine Einrichtung für die Einlagenabsicherung zu. In Deutschland gibt es dabei mehrere Institutionen.

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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)

Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist mit einer Rechtsverordnung des Bundesfinanzministers aufgrund des EAEG die Aufgaben und Befugnisse als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute zugewiesen worden. Damit ist sozusagen jede privatrechtliche Bank in Deutschland auch „Zwangsmitglied“ in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

Die EdB ist eine 100%ige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und ist damit beauftragt, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen zu entschädigen. Der Schutzumfang der Einlagensicherung beträgt genau die Höhe des rechtlich vorgeschriebenen Rahmens: 100.000 € zu 100% auf Sicht- und Termineinlagen (wie Girokonto, Tagesgeld, Festgeld) sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 €.

Neben der EdB besteht für Kreditinstitute in privater Rechtsform die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. beizutreten.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB)

Dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken können sich auf freiwilliger Basis deutsche private Banken anschließen. Per Gesetz sind sie ja ohnehin schon verpflichtet, in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) mitzuwirken, über die die gesetzliche Mindesteinlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde gewährleistet wird.

Der Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken erweitert den gesetzlich verankerten Schutzumfang erheblich. Seine Mitglieder garantieren ihren Kunden eine praktisch 100%ige Einlagensicherung. Die Höhe bemisst sich an genau 30% vom Eigenkapital der jeweiligen Bank, das im letzten Jahresabschluss veröffentlicht wurde. Da auch kleine Banken ein Mindesteigenkapital von 5 Millionen Euro haben müssen, sind somit allein schon über 1,5 Millionen Euro pro Anleger geschützt. Die Summen liegen in den meisten Fällen noch höher. Die Zahlen können Sie auch unseren Detailseiten der Bankangebote entnehmen.

Im Bundesverband deutscher Banken ist im Grunde genommen die gesamte private Kreditwirtschaft vertreten. Demzufolge lang ist auch die Liste der Banken, die Mitglied sind.

Haftungsverbund der Sparkassen

Die Sparkassen-Finanzgruppe sichert die Einlagen ihrer Kunden nach eigenen Aussagen zu 100% ab. Die gesetzliche Mindestsicherung von 100.000 Euro pro Kunde demnach mehr als erfüllt.

Möglich ist die uneingeschränkte Einlagensicherung für Anleger, indem 438 Sparkassen, 7 Landesbanken und 10 Landesbausparkassen im Fall der Fälle füreinander einstehen würden. Dieses Sicherungssystem im Haftungsverbund der Sparkassen besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die den vollumfänglichen Schutz der Sicht- und Termineinlagen bieten:

  • 11 regionale Sparkassenstützungsfonds
  • Sicherungsreserver der Landesbanken und Girozentralen
  • Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Die Institute selbst stellen also untereinander die Liquidität und Solvenz sicher, damit jedes einzelne Institut die Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden erfüllen kann. Seit der Gründung des Haftungsverbunds hat noch nie ein Kunde den Verlust seiner Einlagen erlitten und ebenso musste noch nie ein Einleger entschädigt werden.

Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.

Die Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen FinanzVerbundes ist das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. In der Geschichte hat dieses System stets gewährleistet, dass die angeschlossen Banken ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden einhalten konnten. Seit 1934 (Beginn des Sicherungssystems) hat noch nie ein Kunde den Verlust seiner Einlagen erlitten, es musste kein Kunde entschädigt werden und demzufolge musste bislang kein angeschlossenes Institut Insolvenz anmelden.

Angeschlossen an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind: Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des FinanzVerbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Der BVR betreibt bei der Einlagensicherung vor allem eines: Institutsschutz. Diesen Schutz kann man als eine Art Vorstufe des Einlagenschutzes verstehen. Sollte ein Mitglied in Schieflage geraten, so wird die Insolvenz schon weit im Vorfeld durch aktive Maßnahmen verhindert. Damit wird das „schwächelnde“ Institut so gestellt, damit es alle Verpflichtungen gegenüber Kunden erfüllen kann.

Der Sicherungsumfang liegt auch beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bei 100% der Kundengelder. Die Kundeneinlagen für Sicht- und Termineinlagen – wie z.B. Tagesgeld – sind also zu 100% ohne betragsmäßige Begrenzung besichert. Die Einlagensicherung liegt damit beim Maximum der Möglichkeiten.

Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB, GmbH und e.V.)

Deutschlands öffentliche Banken sind im gleichnamigen Verband – Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) – organisiert. Dieser ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft und arbeitet mit den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammen. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt 61 Mitgliedsinstitute, darunter Landesbanken sowie die bundes- und ländereigene Förderbanken.

Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH

Wie Sie unter der gesetzlichen Einlagensicherung lesen können, müssen Banken in Deutschland einen Mindesteinlagenschutz von 100.000 Euro pro Kunde gewährleisten. Für diese gesetzliche Einlagensicherung ist die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH für VÖB-Mitgliedsbanken zuständig. Dort haben alle Privatpersonen, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften diesen begrenzten Entschädigungsanspruch für den Fall, dass die Bank in eine Zahlungsunfähigkeit / Insolvenz rutschen sollte.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.

Bei diesem Einlagensicherungsfonds, dem sich öffentliche Banken freiwillig anschließen können, geht es um die Absicherung der Einlagen oberhalb der 100.000 Euro Marke. Die Mittel für den Fonds bringen die Mitgliedsbanken auf.  Der Einlagenschutz erstreckt sich auf alle Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen. Das gilt für Giro-, Tages- und Festgeldkonten und auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Entsprechend des Fondsvermögens erfolgen die Entschädigungsleistungen. Der Einlagensicherungsfonds der VÖB wird in regelmäßigen Abständen von der BaFin geprüft. Der Einlagensicherungsfonds selbst stellt sicher, dass Banken in einem vergleichbaren Wettbewerb – gemessen an ihrem Einlagenvolumen, Risikoprofil und der Größe – zueinander stehen. Dadurch wird einerseits ein umfangreicher Verbraucherschutz bezweckt. Genauso ist es aber auch ein Anliegen des Sicherungsfonds, eine Basis für gesamtwirtschaftliche Stabilität zu schaffen. Denn ganz ohne Sicherheit wird kaum ein Kunde Geld auf einem Tagesgeldkonto anlegen.

Verband der privaten Bausparkassen (VdPB)

Die Einlagensicherung bei den privaten Bausparkassen wird auf verschiedene Wege gewährleistet. Laut Aussage des Verbands sind grundsätzlich alle Bauspareinlagen privater Kunden (Bausparverträge) bei allen privaten Bausparkassen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert. Die gesetzlich vorgesehene Sicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde wird durch die Mitgliedschaft bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert. Für die Absicherung oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung sind die privaten Bausparkassen jeweils einer freiwilligen Sicherungseinrichtung angebunden.

Der Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V. sichert hierbei Einlagen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro pro Kunde ab. Der Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen (Allianz Dresdner Bauspar AG, Deutsche Bank Bauspar AG) sichert Einlagen in unbegrenzter Höhe. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken angeschlossen und gewährleistet damit ebenso einen umfassenden Einlagenschutz.