Was ist die Abgeltungssteuer?

Eingeführt wurde die Abgeltungssteuer am 01.01.2009 und führt seitdem zu Vor- und auch Nachteilen bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften gegenüber der bis dato gültigen Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer. Mit der Abgeltungssteuer wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen und Zinseinkünften komplett vereinheitlicht. Seitdem fallen alle Erträge von Kapitalvermögen unter die Abgeltungssteuer. Darunter fallen insbesondere Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Zertifikaten und Investmentfonds.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25%. Zusätzlich fällt auf den Steuerbetrag der Solidaritätszuschlag (5,50%) und ggf. auch die Kirchensteuer (8,00% bzw. 9,00%) an. Somit liegt man – ohne Kirchensteuer gerechnet – bei einem Steuersatz von 26,375%. Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25%, dann können Sie über die Einkommensteuererklärung den Ansatz Ihres persönlichen Steuersatzes auf Ihre Kapitaleinkünfte geltend machen. Liegt Ihr Steuersatz über 25%, dann sind mit der Abgeltungssteuer Ihre Kapitalerträge in der Tat abgegolten.

Die Banken und Sparkassen führen die Abgeltungssteuer bei jeder Zinsausschüttung direkt an das Finanzamt ab. Das ist jedoch nur notwendig, wenn Ihr Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Wichtig ist deshalb, der Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen, damit zunächst die Zinserträge bis zum vollen Sparerpauschbetrag unversteuert ausgezahlt werden. Mit der Einkommensteuererklärung lässt sich aber auch zu viel gezahlte Abgeltungssteuer wieder zurückholen.

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