Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Wenn Sie mehrere Tagesgeldkonten bzw. Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten haben, dann können Sie Ihre Freistellungsaufträge auch auf mehrere Banken verteilen. Sie müssen dann an jeder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Sparerpauschbetrag pro Kreditinstitut oder pro Geldanlage?

Haben Sie bei einer Bank Kapitaleinkünfte über ein Tagesgeldkonto und ein Wertpapierdepot zugleich, so gilt ein erteilter Freistellungsauftrag auch für beide Anlagen. Ein Freistellungsauftrag gilt also immer pro Kreditinstitut und nicht pro Geldanlage / Sparform. Sie brauchen für eine Bank auch nur einen Freistellungsauftrag einzureichen.

Sparerpauschbetrag richtig aufteilen

Wichtig ist dabei, dass Sie den insgesamt maximal möglichen Freibetrag bei der Aufteilung auf mehrere Kreditinstitute nicht überschreiten. Ein Lediger kann nur insgesamt 801 Euro, Verheiratete zusammen nur 1602 Euro freistellen lassen. Falls die Summe der Teilbeträge diese Grenzen übersteigt, werden Sie schnell Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, erteilte Freistellungsaufträge an das Bundesamt für Finanzen zu melden. Dort fließen die Daten zusammen und es kann leicht nachvollzogen werden, wieviel ein Anleger insgesamt freistellen lässt. Erleichtert wird der Datenabgleich durch die Pflicht des Anlegers, seine Steueridentifikationsnummer beim Freistellungsauftrag mit angeben zu müssen. Alte Freistellungsaufträge haben aber noch bis Ende 2015 ihre Gültigkeit. Ist keine Steuer-ID angegeben, dann darf ist der Freistellungsauftrag ungültig und es muss Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Natürlich sollten Sie je nach zu erwartender Höhe der Kapitaleinnahmen auch die Teilbeträge wählen. Wenn Sie bei einer Bank A um die 200 Euro Zinsen erwarten und bei einer Bank B jedoch 500 Euro, dann teilen Sie den Sparerpauschbetrag auch dementsprechend auf.

Sparerpauschbetrag nicht optimal aufgeteilt oder vergessen?

Sollte es Ihnen passiert sein, dass Sie den Gesamtbetrag nicht optimal aufgeteilt haben, Sie also bei einer Bank Abgeltungssteuer zahlen mussten, obwohl bei einer anderen Bank noch ein Teilbetrag „übrig“ gewesen wäre, dann ist das kein Beinbruch! Mit Ihrer Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP können Sie das alles ausgleichen lassen.

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