Muss man Tagesgeld Zinsen beim Tagesgeldkonto versteuern?

Zinsen zählen generell als Einnahmen und unterliegen demnach der Einkommensteuerpflicht. Erzielte Zinsen von einem Tagesgeldkonto betrifft das in gleicher Weise wie Zinsen anderer Geldanlagen. Auch beim Sparbuch, Festgeldkonto, Kreditkarte oder Girokonto müssen die Zinsen versteuert werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein paar Cent handelt oder um satte Zinsgewinne.

Wie hoch liegt der Steuersatz auf Tagesgeld Zinsen?

Seit dem 01.01.2009 werden Tagesgeld Zinsen mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% versteuert. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,50%, der aber wiederum nur auf den Anteil der Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Folglich liegt der Steuersatz bei 26,375%. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt noch 8,00% bzw. 9,00% Kirchensteuer auf den Anteil der Abgeltungssteuer. In jedem Fall fließen gut ein Viertel der erwirtschafteten Zinsgewinne in die Finanzkasse des Staates.

Muss man Steuern auch bei kleinen und mittleren Zinseinkünften zahlen?

Nein. Zum Glück gibt es den Sparerpauschbetrag, durch den Ledige pro Kalenderjahr 801 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei vereinnahmen können. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1602 Euro. Dabei kann ein Ehepartner auch den kompletten Betrag für sich allein nutzen. Da Banken generell verpflichtet sind, nur bei vorliegendem Freistellungsauftrag den gewünschten oder maximalen Freibetrag freizustellen, müssen Sie unbedingt einen solchen Freistellungsantrag an Ihre Bank richten, bei der Sie ein Tagesgeldkonto haben. Ansonsten wird die Bank automatisch die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag für Ihre gesamten erzielten Zinseinkünfte an das Finanzamt abführen.

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