Tagesgeldkonto wechseln

Prinzipiell können Sie sehr einfach und mit sehr geringem Aufwand ein Tagesgeldkonto wechseln. Sie können mit einem Wechsel auf geänderte Marktbedingungen reagieren, wenn Sie bei Ihrem Tagesgeldkonto auf einmal eine Zinssenkung hinnehmen müssen oder andere Banken zwischenzeitlich bessere Zinskonditionen anbieten. Auch ist der Tagesgeldkontowechsel ideal, um Neukundenangebote wie etwa Zinsgarantien, Gutscheine oder Bonusgutschriften mitzunehmen.

Im Folgenden erhalten Sie die Information, wie Sie ein Tagesgeldkonto wechseln können.

Neues Tagesgeldkonto eröffnen

Zuerst benötigen Sie das neue Tagesgeldkonto. Im Ratgeber „Tagesgeldkonto eröffnen“ beschreiben wir Ihnen alles wichtige dazu.

Geld vom alten Tagesgeldkonto abziehen

Nun ist es an der Zeit, Ihr Geld von Ihrem alten Tagesgeldkonto auf Ihr Girokonto (Referenzkonto) zu überweisen.

Geld auf das neue Tagesgeldkonto überweisen

Ist das Geld auf Ihrem Girokonto angekommen und ist Ihr neues Tagesgeldkonto aktiviert, dann veranlassen Sie die Überweisung des Geldes auf das neue Konto. Damit hat nun zumindest schon einmal Ihr Geld / Guthaben das Tagesgeldkonto gewechselt.

Altes Tagesgeldkonto kündigen

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie das alte Tagesgeldkonto nicht mehr benötigen bzw. Sie nun auch die bislang noch nicht ausgezahlten Zinsen haben wollen, dann können Sie das alte Tagesgeldkonto jetzt kündigen.

Aktuelle Tagesgeld-Angebote

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Zinsintervall Informationen zur Verzinsung zum Antrag
3,50% p.a.
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  • 3,50 % p.a. bis 1Mio. €
  • vierteljährliche Zinsgutschrift
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  • Garantieverzinsung kann weitere 6 Monate verlängert werden
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Tagesgeld
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  • 3,10% p.a. ab 0€
  • monatliche Zinsgutschrift
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Freistellungsauftrag überprüfen

Wichtig ist, auch Ihren Freistellungsauftrag zu überprüfen. Prüfen Sie einfach nach der Kontokündigung, welchen Betrag Sie im laufenden Jahr bereits ausgeschöpft haben und stellen Sie ggf. einen neuen Antrag bei Ihrer neuen Tagesgeldbank. Für das folgende Jahr lassen Sie einfach den Freistellungsauftrag aktualisieren. Banken halten dafür das entsprechende Formular bereit. Falls Sie den Freistellungsauftrag vergessen haben, dann ist das auch nicht weiter schlimm. Über Ihre Einkommensteuererklärung können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer zurückholen.
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